Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Auszug aus den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen

  • 1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung
    Ihre schriftliche oder telefonische Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande.
    Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Reise bis spätestens 30 Tage vor der Abreise bezahlt sein. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort, innert spätestens 3 Tagen zahlbar und den Beleg umgehend uns zukommen zu lassen. Kann unsererseits kein Zahlungseingang bis spätestens 29 Tage vor Abreise verbucht werden, so steht es uns zu, die Reise gemäss unseren Annullationsbedingungen kostenpflichtig zu stornieren.
    Bei Einzelreisen, Charterflüge, Linienflugbillette oder andere Leistungen die sofort zahlbar sind, gelten die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Dienstleister. Für Kreuzfahrten wird eine Anzahlung bis zu 90% des Reisepreises sofort fällig, die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Abreise. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.
    1.1. Zusätzlich zu den im Katalog erwähnten Preisen kann Ihre Buchungsstelle eine zusätzliche Auftragsgebühr für Dossierbearbeitung und Reservation erheben.
  • 2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
    Alle Änderungen oder Annullationen haben zwingend schriftlich zu erfolgen.
    Wir machen Sie ausdrücklich auf die strengen Tarifbestimmungen der Flug- und
    Schiffsgesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullationen
    werden hohe Gebühren (bis zu 100%) belastet. Diese werden Ihnen immer zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und allfälligen Annullationsversicherungen in Rechnung gestellt.

  • 2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
    Alle Änderungen oder Annullationen haben schriftlich zu erfolgen.
    Wir machen Sie ausdrücklich auf die strengen Tarifbestimmungen der Flug- und Schiffsgesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullationen werden hohe Gebühren (bis zu 100%) belastet. Diese werden Ihnen immer zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und allfällige Annullationsversicherungen in Rechnung gestellt.
    2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, oder sonstigen Änderungen
    der Reisedaten bis 31 Tage vor Abreisedatum, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch den Annullationsschutz oder Versicherungen gedeckt.
    2.2 Annullieren Sie Ihre Reise vor Reiseantritt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr
    von CHF 60.– pro Person. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung oder Annullationsschutz gedeckt.
    Annullieren Sie Ihre Bus-Pauschalreise weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungs- bzw. Änderungskosten erhoben:
    30-21 Tage vor Abreise: 10% 20-15 Tage vor Abreise: 30%
    14-01 Tage vor Abreise: 80% 01 Tage – Nichterscheinen: 100%

    Für sämtliche anderen Reisevariationen, wie z.B. Linienflüge, Hochseekreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Individualreisen aller Art, Fremdarrangements oder Motorsport Reisen gelten abweichende Annullationskosten. Diese werden individuell nach Sachlage weiterverrechnet.
    2.3 Annullieren Sie Ihre Domo-Flusskreuzfahrt-Pauschalreise vor Reisebeginn werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungs- bzw. Änderungskosten erhoben:
    Flusskreuzfahrten mit einer Dauer bis 9 Tagen
    59-46 Tage vor Abreise: 15% 45-31 Tage vor Abreise: 25%
    30-16 Tage vor Abreise: 50% 15-6 Tage vor Abreise: 80%
    5-0 Tage vor Abreise: 100%

    Flusskreuzfahrten mit einer Dauer ab 9 Tagen
    89-60 Tage vor Abreise: 25% 59-31 Tage vor Abreise: 50%
    30-11 Tage vor Abreise: 80% 10-0 Tage vor Abreise: 100%

    2.4 Eintrittskarten zu sportlichen und kulturellen Veranstaltungen sowie deren dazugehörigen Hotelleistungen werden bei Umbuchungen oder Annullationen vollständig in Rechnung gestellt.
    2.5 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei uns; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
  • 3. Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung
    Die obligatorische Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung ist nicht in den Pauschalpreisen eingeschlossen und wird separat verrechnet (s. Preisangaben). Die detaillierten Leistungen der Versicherung entnehmen Sie bitte dem Versicherungsausweis. Sollten Sie bereits eine eigene Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung schriftlich verzichten.
  • 4. Einreisebestimmungen
    Im Prospekt oder der Reiseausschreibung finden Sie die Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger. Die Informationen über Einreisebestimmungen für Bürger anderer Nationen sowie die Erfüllung derselben obliegt dem jeweiligen Teilnehmer. Die Teilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen und die Ausschreibung vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten vollumfänglich zu übernehmen haben. Wir weisen Sie ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und/oder andere Ein- und Ausfuhren hin.
  • 5. Programm- und Preisänderungen
    5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
    Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
    5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen zusammensetzen:
    a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten, z. B. Treibstoffzuschläge;
    b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.) oder die Einführung einer Gebühr zur Sicherstellung der Kundengelder nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen;
    c) Wechselkursänderungen
    d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben.
    Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
    5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
    Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
    5.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
    a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
    b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich (nur eingeschriebener Brief) zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis in Form eines Gutscheines oder Zahlung durch unsere wahlweise rückerstattet;
    c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz in Form eines Gutscheines oder Zahlung durch unsere wahlweise rückerstattet. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).
  • 6. Reiseabsage durch Domo
    6.1 Gruppengrösse
    Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl.
    Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl sämtliche Reisen ab einer Dauer von 2 Tagen spätestens einen Tag vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen. Diese Frist beträgt bei Tagesausflügen spätestens einen Tag vor der Reise.
    6.2 Zwingende Gründe
    Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien, usw. eine Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.
    6.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine Ersatzreise zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten.
    Nehmen Sie an dieser nicht teil, wird für Ihre Zahlung ein Reisegutschein in Höhe des Reisebetrages ausgestellt oder eine Gutschrift erstellt. Wir sind befugt, bereits gemachte Aufwendungen aller Art der geleisteten Zahlung abzuziehen und bei den Gutschriften zu berücksichtigen. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind vollumfänglich ausgeschlossen.
  • 7. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise
    Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung / Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen mit einem Gutschein. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist, und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.
  • 8. Reiseabbruch durch den Kunden
    Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung oder unser Chauffeur/Reiseleiter bestmöglich nach den gegebenen Möglichkeiten bei der Organisation Ihrer Rückreise.
  • 9. Reiseabbruch durch Domo
    Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Pandemien, usw. uns zum Abbruch der Reise zwingen, werden keine Kosten der nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden. Die Wahl einer teureren Ersatzleistung, welche in Ihrem Interesse gelegen hat, sind (z.B. Linien- anstelle Charterflug) sind auf Ihre Kosten zu tragen.
  • 10. Ombudsman
    10.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
    10.2 Die Adresse des Ombudsman lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Postfach, 8038 Zürich
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    11.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar.
    11.2 Für Klagen gegen uns, die Domo Reisen & Vertriebs AG, wird der ausschliessliche Gerichtsstand Bülach vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Glattbrugg / Bülach einklagen.

In den Preisen ist die Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz für den Inlandanteil inbegriffen.

Glattbrugg, im Juli 2021